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Der Zahnarzt Notdienst hilft bei Zahnschmerzen außerhalb der Sprechzeiten
Insbesondere Zahnschmerzen sind mit die unangenehmsten Schmerzen, die schnell behoben werden sollten. Wer unter starken Schmerzen leidet, kann oft nicht bis zum nächsten Werktag warten. Doch gerade am Wochenende oder an Feiertagen ist es nicht leicht, einen verfügbaren Zahnarzt oder eine Zahnklinik zu finden. Für diese Fälle stehen zahnärztliche Notdienste zur Verfügung. Der zahnärztliche Notdienst ist eine Vertretung der Zahnärzte außerhalb der üblichen Sprechzeiten und somit auch am Wochenende. Er richtet sich speziell an Notfälle mit Bezug zur Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Wichtige Fragen zum Zahnarzt Notdienst
Wir haben die wichtigsten Informationen gesammelt, die Sie über den zahnärztlichen Notdienst wissen müssen.
In welcher Situation hilft mir ein zahnärztlicher Notdienst?
Der Notdienst ist vor allem für zahnmedizinische Notfälle vorgesehen. Dazu zählen insbesondere: Unfallverletzungen im Bereich von Zahn, Mund und Kiefer, Nachblutungen nach zahnärztlichen oder chirurgischen Eingriffen oder fieberhafte Infektionen. Sie können sich auch an einen zahnärztlichen Notdienst wenden, wenn bei Ihnen Zahnschmerzen außerhalb der üblichen Sprechzeiten Ihres Zahnarztes auftreten. Vergleichbar mit dem ärztlichen Notdienst, steht der Zahnarzt Notdienst für jegliche Not- und Schmerzfälle zur Verfügung, die nicht lebensbedrohlich sind, andererseits nicht bis zum nächsten Werktag aufgeschoben werden können. Daher sind nicht alle Unannehmlichkeiten ein zahnärztlicher Notfall. So kann Ihnen der Notfallzahnarzt beispielsweise nicht beim Bruch einer Prothese helfen. Auch verlorene Füllungen oder Implantate zu ersetzen gilt nicht als Notfall. Falls Sie Probleme mit Ihrem Implantat haben, bieten wir eine Implantatsprechstunde an.
Wie verhalte ich mich in einem zahnärztlichen Notfall?
Die wichtigste Verhaltensregel bei zahnärztlichen Notfällen ist, dass in jedem Fall ein Zahnarzt kontaktiert werden muss. Manche Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden können Sie jedoch selbst durchführen. Bei akuten Zahnschmerzen helfen zahlreiche Medikamente. Die üblichsten sind Ibuprofen, Paracetamol und Aspirin. Mit der Einnahme von Aspirin sollten Sie allerdings vorsichtig sein. Sofern Ihnen das Medikament nicht ausdrücklich von Ihrem Haus- oder Zahnarzt empfohlen wurde, sollte die Einnahme von Aspirin nicht nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen, wie Zahnextraktionen, Implantationen oder Wurzelspitzenresektionen erfolgen, da das Medikament blutverdünnend wirkt und damit Blutungen aus der Wunde provozieren kann. Am besten lassen Sie sich durch Ihren Arzt oder Apotheker beraten, welches Medikament und welche Dosierung in Ihrem Fall angezeigt ist.
Was muss ich vor und nach einer Behandlung beim Zahnarzt Notdienst beachten?
Es empfiehlt sich vor dem Besuch in der Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen. So erfahren Sie, wann der Zahnarzt genau erreichbar ist und wann Sie am besten in der Praxis vorbeikommen können um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Sie sollten allerdings auf jeden Fall Wartezeit einkalkulieren, da sich diese beim Notdienst oft nicht vermeiden lässt. Was Sie nach der Behandlung beim zahnärztlichen Notdienst beachten müssen, erfahren Sie direkt von dem behandelnden Arzt. Dies ist abhängig von der Behandlung und den individuellen Schmerzen und Beschwerden.
Zahnarzt Notdienst: Was kostet der Besuch?
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, tragen Sie keinen Eigenanteil für die Behandlung bei einem Notzahnarzt. Die erbrachten Leistungen werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, sofern Sie beim Zahnarzt eine gültige Versichertenkarte vorgelegt haben. Sollte es Leistungen geben, die gesondert abgerechnet werden oder seitens der Krankenkasse nicht gezahlt werden, muss der Zahnarzt Sie entsprechend darüber informieren. Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Allerdings muss sich der behandelnde Notfallzahnarzt nur auf die unbedingt notwendigen zahnärztlichen Hilfeleistungen beschränken. Sie werden nach der Notfallbehandlung zur weiteren Behandlung oder zur Kontrolle an Ihren Zahnarzt verwiesen.
Was muss ich mitbringen, wenn ich zu einem zahnärztlichen Notdienst muss?
Zur Behandlung beim Zahnarzt Notdienst sollten Sie Ihre Krankenversicherungskarte und Personalausweis (alternativ den Reisepass) dabei haben. Falls sie nicht in Deutschland versichert sind oder gar keine Krankenversicherung haben, wird gewöhnlich eine Bezahlung vor Ort nötig sein. Diese erfolgt bar oder gegebenenfalls mit gängigen Kreditkarten oder EC Karte.
Wie erreiche ich einen Zahnarzt Notdienst in Frankfurt?
Falls Sie außerhalb der Sprechzeiten, sowohl unter der Woche als auch am Wochenende, dringend einen Zahnarzt aufsuchen müssen, haben Sie in Frankfurt verschiedene Möglichkeiten. Sie können im Notfall immer in die Uniklinik fahren. Das Klinikum der Johann-Wolfgang-Göthe–Universität Frankfurt befindet sich am Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main. Sie können sich telefonisch unter der Rufnummer 069 – 63015877 informieren. Die Sprechzeiten sind von Montag bis Freitag von 17:00 – 23:30 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9:30 – 21:30 Uhr. Sollten Sie außerhalb dieser Sprechzeiten eine Behandlung benötigen, sollten Sie sich an den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Die „Zahnärztlicher Notdienst Frankfurt Vermittlung“ erreichen Sie unter der Nummer 069 – 59795360. Falls Sie jedoch einen Zahnarzt in Frankfurt vorziehen, haben Sie bei starken Beschwerden die Möglichkeit den zahnärztlichen Notvertretungsdienst zu kontaktieren. Eine Bandansage gibt Ihnen unter der Nummer 01805 – 607011 tagesaktuelle Auskunft über die Adresse und die Telefonnummer des diensthabenden Zahnarztes. Falls Sie Privatpatient oder Selbstzahler sind, können Sie den Zahnarzt-Notdienst für Privatpatienten unter der Rufnummer 01805 – 996363 in Anspruch nehmen. Auch hier werden Ihnen Anschrift und Telefonnummer des diensthabenden Zahnarztes genannt, allerdings ist die Auskunft unter bei dieser Telefonnummer kostenpflichtig.